Die gläserne Rezeptur
Die BIOFA Ampelkennzeichnung
Entstehung der BIOFA Ampelkennzeichnung
Im Zuge der immer dringender werdenden Aspekte des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit hat BIOFA für ihre Produkte zusätzlich zur Volldeklaration eine Ampelkennzeichnung eingeführt.
Mit dieser Ampelkennzeichnung deklariert BIOFA den Anteil an erneuerbaren, mineralischen, metallischen, fossilen oder chemisch-synthetischen Rohstoffen und Materialien in ihren Produkten.
Die gläserne Rezeptur
Diese „gläserne Rezeptur”, bestehend aus Volldeklaration, Rohstofffibel und Ampelkennzeichnung der BIOFA Produkte, nutzt Verbrauchern bei der Auswahl aller Alltagsprodukte, um mögliche allergene oder sensibilisierende Inhaltsstoffe zu erkennen. Bauexperten nutzen diese Informationen, um bei Sanierungen und Neubauten die richtigen Bau- und Ausstattungsmaterialien für die Planung und Durchführung ihrer Projekte auszuwählen.
Aufforderung zu mehr Verantwortung und Verbraucherschutz
Wenn Verbraucher und Bauexperten die Ampelkennzeichnung im Alltag bewusst als klare Entscheidungshilfe gebrauchen, können sie auf eine nachhaltige Entwicklung einwirken und kommen somit ihrer Verantwortung zukünftigen Generationen gegenüber nach.
EU-Grenzwert Angaben
Die VOC-Produktrichtlinie (Decopaint-Richtlinie 2044/42/EG) begrenzt den VOC Gehalt in Bautenanstrichen durch Festlegung von Höchstwerten. Zudem muss der tatsächliche Anteil an flüchtigen, organischen Verbindungen im Produkt auf dem Etikett ausgewiesen sein.
BIOFA hat nur noch einen Gesamtkatalog, in dem alle Produkte, sowie die Gläserne Rezeptur und die Rohstofffibel enthalten sind.
Diese Broschüre finden Sie unter diesem Link: zum PDF BIOFA Gesamtkatalog